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Batteriegesetz

§ 18 BattG (1)


Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie als Endverbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe der verbrauchten Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch wahlweise bei kommunalen Sammelstellen, im Handel oder direkt bei Hörgerätestudio Eibach (Anschrift siehe Impressum) zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien können wieder verwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten. Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne sowie der chemischen Bezeichnung des Schadstoffes gekennzeichnet. Hierbei stehen Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Den vollständigen Gesetzestext des BattG finden Sie auf der Website des Gemeinschaftsprojektes des Bundesministeriums der Justiz und der Juris GmbH www.gesetze-im-internet.de